Der Schulgemeinschaftsausschuss, kurz SGA, ist im Schulleben ein bedeutendes und nicht zu umgehendes Gremium.
Bei Entscheidungen des SGA müssen persönliche Meinungen der neun stimmberechtigten Mitglieder in den Hintergrund treten.
Sie haben die Willensentscheidung sämtlicher Lehrer_innen, Erziehungsberechtigten und Schüler_innen zu vertreten.
Entscheidungen im SGA werden von drei Eltern-, drei Schüler_innen- und drei Lehrer_innenvertreter_innen getroffen. Die Direktion hat kein Stimmrecht.